Im Rahmen des Klima- und Energiefonds der Bundesregierung werden durch eine befristete Förderaktion verlorene Zuschüsse für Holzheizungen gewährt.
Diese Förderung wird zusätzlich zur Biomasseförderung des Landes gewährt. Gefördert werden Anlagen die mit Hackgut, Pellets oder Stückholz betrieben werden und der zentralen Beheizung von privaten Wohnflächen dienen. Die Förderungsaktion wird von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt.Der Zuschuss beträgt € 800,-- für Pelletsheizungen und € 400,-- für Hackgutanlagen und Stückholzheizungen.
Die Förderaktion läuft vom 01.04.2008 bis zum 30.11.2008. Die Rechnung muss innerhalb des Zeitraumes vom 22.02.2008 bis 31.10.2008 ausgestellt sein und darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
Die genauen Förderungsbestimmungen für die Förderung des Klima- und Energiefonds finden Sie hier .
Die genauen Förderungsbedingungen für den Erhalt der Biomasseförderung des Landes finden Sie hier .
Diese Förderung wird zusätzlich zur Biomasseförderung des Landes gewährt. Gefördert werden Anlagen die mit Hackgut, Pellets oder Stückholz betrieben werden und der zentralen Beheizung von privaten Wohnflächen dienen. Die Förderungsaktion wird von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt.Der Zuschuss beträgt € 800,-- für Pelletsheizungen und € 400,-- für Hackgutanlagen und Stückholzheizungen.
Die Förderaktion läuft vom 01.04.2008 bis zum 30.11.2008. Die Rechnung muss innerhalb des Zeitraumes vom 22.02.2008 bis 31.10.2008 ausgestellt sein und darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
Die genauen Förderungsbestimmungen für die Förderung des Klima- und Energiefonds finden Sie hier .
Die genauen Förderungsbedingungen für den Erhalt der Biomasseförderung des Landes finden Sie hier .