Neuer Energieausweis ab 1.1.2008

Bei Neubau oder Sanierung und Verkauf und Vermietung wird die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben.

gebaeudeausweisMit dem Energieausweis (EAW) ist es für Bauherrn erstmals möglich in der Planungs- bzw. Kaufphase klare und vergleichbare Informationen zu energetischen Gebäudequalität zu bekommen – vergleichbar mit dem Energielabel bei Kühl- & Gefriergeräten. Auf den ersten Blick ist damit einfach dargestellt wie „gut oder schlecht“ ein gekauftes oder gemietetes Gebäude im Bezug auf den Verbrauch an Energie, im Vergleich zu einer genormten Vergleichsskala ist. Der EAW soll den Bauherrn unterstützen, Gebäude zu errichten/kaufen/mieten welche für ihn ein Optimum an Behaglichkeit, Komfort, Unabhängigkeit und Kosten (Anschaffung, Betrieb und Instandhaltung). Bei den Kosten soll der Fokus weg von den reinen Anschaffungskosten hin zu einem Kostenoptimum über die Kreditlaufzeit eines Gebäudes gelenkt werden:

Anschaffungskosten + Finanzierungskosten über Kreditlaufzeit (20 – 30 Jahre) + zu erwartende Betriebskosten über die Kreditlaufzeit sollen für den Bauherrn minimiert werden.

Unterschied zwischen Gebäudeausweis und Energieausweis

Der Energieausweis ist im Rahmen baurechtlicher Verfahren (Neubau, Sanierung) sowie zivilrechtlicher Verfahren (Vermietung, Verkauf, In Bestandgabe) vorzulegen.
Der Gebäudeausweis ist eine Entwicklung der Vorarlberger Wohnbauförderung zur gesamtheitlichen (energetischen, ökologischen und gesellschaftspolitischen) Betrachtung von Gebäuden. Der Gebäudeausweis ist nur bei Gebäuden welche mit Unterstützung der Wohnbauförderung gebaut werden erforderlich. Dabei werden auch die Ergebnisse der Energieausweisberechnung benötigt.

Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie in der Energieausweis-Zentrale unter www.eawz.at oder unter www.vorarlberg.at/energieausweis.

Bei Planung und Realisierung Ihres Bauprojektes oder gebäudebedingter Probleme stehe ich Ihnen gerne mit meinem fachkundigen Wissen zur Seite: Kontakt

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