Architekten haften für Bauproduktangaben

Erstes "Neckargemünder Seminar" von natureplus: Prominente Referenten und spannende Diskussionen prägten die Auftaktveranstaltung zur Reihe "Neckargemünder Seminare" am 26. September.

Wie kann sichergestellt werden, dass ein Bauprodukt geeignet ist, die an das Bauwerk gestellten Anforderungen zu erfüllen? Welche Haftungsregelungen betreffen Architekten und Planer? Um Fragen wie diese drehte sich die erste Veranstaltung der „Neckargemünder Seminare“ vor dem Hintergrund der neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB).

Hierzu hatte natureplus Architekten, Verantwortliche bei Bauämtern, Investoren und weitere Akteure der Baubranche zur Fortbildung und Diskussion in die alte Stadtkasse nach Neckargemünd bei Heidelberg geladen. Hintergrund war das seit 2017 geänderte Baurecht, das als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes in der neuen Verwaltungsvorschrift zusammengefasst wurde.

Bei dem Halbtagesseminar führten Fachleute in die Entstehung und Struktur der Verwaltungsverordnung ein und erläutern, was sich für die Architekten und anderen Akteure der Baubranche durch die Einführung der VV TB ändert.

Architekten haften für Bauproduktangaben

Nach der Begrüßung und Einführung durch Thomas Schmitz, Geschäftsführer des natureplus e.V., begann Dr. Gerhard Scheuermann vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sein Referat. Da es nationale Zulassungsverfahren für europaweit harmonisierte Bauprodukte nicht mehr gibt, wurden die Anforderungen an das gesunde Bauen in die Bauordnungen als Anforderungen an die Gebäude übernommen. Scheuermann führte aus, dass nunmehr eine Umbruchsituation herrsche, welche im Ergebnis zur Verlagerung der Verantwortung von der staatlichen Ebene auf die private Ebene führe. Hier seien in Zukunft Architekten und Planer in einer besonderen Rolle, da sie für Angaben zu Bauprodukten - etwa zum Emissionsverhalten - haften, die sie im Auftrag des Bauherrn beim Hersteller einzuholen haben. Diese stelle insbesondere für kleine Architekturbüros eine große Herausforderung dar. Bauprodukte mit CE-Kennzeichen seien zwar auf dem Markt, würden aber nicht ohne zusätzliche Nachweise die in den LBO gestellten Anforderungen erfüllen.

Nach der Mittagspause referierte Daniel Tigges vom Kölner Eco-Institut über Qualitäten und Voraussetzungen von Prüfzeichen zum Schließen der Schutzlücke durch das EuGH-Urteil. Sein Fazit: Der Weg über das DIBt oder eine andere TAB-Stelle sei der juristisch sichere Weg, um die Konformität zu den AGB zu dokumentieren. natureplus oder das Eco-Institut können aber ebenso die verlangten Informationen zu den AGB liefern, weil diese durch eine dritte Stelle bestätigt werden und inhaltlich mindestens deckungsgleich sind.

Im Anschluss sprach Dr. Stefanie Theis, Fachanwältin für Baurecht aus Mainz, über die dadurch entstehenden neuen Pflichten und Haftungsrisiken für Architekten. "Minimale Norminierung bedeutet maximale Haftung" so Theis. Ein Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung dürfe verwendet werden, wenn die im Gesetz festgelegten Anforderungen erfüllt werden. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden. Würden die Anforderungen nicht erfüllt, seien sei der Architekt haftbar und nicht der Hersteller: "Die am Bau Beteiligten schulden die mangelfreie Erfüllung."

Zum Abschluss dankte Thomas Schmitz den Referenten und zahlreichen Gästen aus der ganzen Bundesrepublik für Ihre Teilnahme und verwies auf die Fortsetzung der Reihe Neckargemünder Seminare am 9. November 2018.

(Quelle: www.natureplus.org, NATUREPLUS Newsletter; Okt. 2018)

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