Neue Logo-Richtlinie beim „Blauen Engel“

Die Begründung für die Vergabe muss nicht mehr Bestandteil des Logos sein.

Seit 1978 ist der „Blaue Engel“ das Umweltzeichen der Bundesregierung. Verbraucher, öffentliche Hand und Wirtschaft werden damit in die Lage versetzt, umweltfreundliche Produkte gezielt nachzufragen und ökologische Produktinnovationen zu fördern und Umweltbelastungen zu reduzieren.
Der „Blaue Engel“ hat in den letzten 40 Jahren wesentlich dazu beigetragen, Umweltbelastungen zu reduzieren und das Umweltbewusstsein der Hersteller zu steigern.
Die seit Februar 2018 gültige Vergaberichtlinie sorgt jedoch dafür, dass das Umweltzeichen nun weniger Transparenz bietet als zuvor. Denn nun müssen Hersteller die Begründung für die Vergabe nicht mehr unter dem Logo nennen. Bisher geschah dies durch einen Zusatz, der ins Logo eingebunden war, wie etwa "Schützt Mensch und Umwelt" oder "Schützt die Ressourcen ... weil aus 100% Altpapier".

Weniger Transparenz


UZ 35 ("Tapeten und Raufaser aus Papierrecycling"). Diese Kriterien umfassen in der Regel wenige Punkte, eine umfassende Produktbewertung wie bei natureplus ist nicht das Ziel des Blauen Engels.
Verbraucher müssen sich nunmehr also erst über das Aufrufen der jeweiligen UZ-Kriterien im Internet informieren, wofür das Label im konkreten Fall vergeben wird und ob ökologische oder gesundheitliche Kriterien beim jeweiligen Produkt für die Vergabe ausschlaggebend waren.
Der vollständige Logo-Leitfaden steht im Web zum Download bereit.

(Quelle: www.natureplus.org, NATUREPLUS Newsletter; Juli 2018)

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