REACH - 144.000 Stoffe und kein Ende?

Bei den EU-Verantwortlichen müsste seit 1.12.2008 unablässig die Alarmglocken klingeln

angesichts dessen, dass sich die Hersteller und „Inverkehrbringer“ aufgefordert sahen, anstatt der erwarteten 30.000 Altchemikalien nun tatsächlich über 144.000 so genannte Phase-in-Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki anzumelden.
Bislang sind in der Europäischen Chemikaliendatenbank 102.204 Altstoffe und 3.825 geregelte Neustoffe gelistet, d.h. die „Inverkehrbringer“ wollen neben den bisher gelisteten ungeprüften Altstoffen weitere 40.000 Stoffe ohne eine EG-Nummer bis zur endgültigen Registrierung in Zubereitungen und Erzeugnissen verwenden.

Für die über 144.000 Stoffe wurden folgende Registrierungsfristen veröffentlicht:

54.807 Stoffe bis zum 31.11.2010
59.700 Stoffe bis zum 30.05.2013
30.368 Stoffe bis zum 30.05.2018

Es wird eine besondere Herausforderung sein, diese Stoffanmeldungen bis zur Registrierung zu verfolgen und abzuklären, ob der jeweilige „Inverkehrbringer“ mit dem betroffenen Stoff an diesen Registrierungen (SIEF) beteiligt ist. Bislang werden die PRS-Nummern die bei der Stoffanmeldung vergeben wurden in Absprache mit der ECHA nicht veröffentlicht, um ggf. die Versäumnisse der „Inverkehrbringer“ nicht direkt und unmittelbar überprüfen zu können. Dies widerspricht dem zentralen Anliegen von REACH – für einen verbesserten Verbraucherschutz – und dem Kernsatz in Artkel 5 „Ohne Daten kein Markt“.

Es zeigt auch, dass die „Inverkehrbringer“ und deren Verbände nur begrenzt bereit sind, eine verbraucherfreundliche Chemikalienpolitik mitzutragen und dafür zu sorgen, dass die Risiko- und Gefahrstoffe minimiert und substituiert werden. Bei der   Überprüfung von Stoffdaten zeigt sich immer wieder, dass bei den meisten Unternehmen keine oder nur unzureichende Informationen aus der Vorlieferkette, d.h. konkret die PRS-Nummern vorliegen. Demnach können auch keine qualifizierten Informationen den nachgeschalteten Abnehmen weitergereicht werden, um ggf. die vorgeschrieben Substitutionsprüfungen und die Rückmeldungen für die Verwendungsnachweise gemäß REACh Artikel 31 bis 39 durchführen zu können.

(Quelle: ARGE kdR e.V. newsletter, Jänner 09)
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