KREOSOT - Verbotenes erlaubt

Die PAK-haltigen Zubereitungen stehen auf der Chemikalien-Verbotsliste und sind im freien Warenverkehr nicht zugelassen.

Mit der DIN EN 14014 und 12490 wird der Industrie abweichend davon erlaubt, dieses verbotene Teerimprägnieröl zur Tränkung von Holzmasten, Holzstützen, Bahnschwellen, und Holzpfähle für den Obstbau einzusetzen.

Die besondere Gefahr besteht darin, dass die nachgeschalteten Abnehmer und Anwender keinen Hinweis auf dem zum „Erzeugnis“ vorfinden und somit weder in der Nutzungsphase noch bei der Entsorgung entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen können. Das ist der große Mangel in der Chemikalienneuordnung (REACH), dass es nach wie vor für Zubereitungen umfassende Kennzeichnungsverpflichtungen gibt, die in der Folge - nach der Anwendung - in Erzeugnissen nicht mehr erkennbar sind. So gelangen auch krebserzeugende, mutagen- und reproduktionstoxische Stoffe unerkannt über die Emissionen und Abnutzungen in die Umwelt und können auch in den Innenräume freigesetzt werden bzw. sind schlimmstenfalls in Form von Feinstäuben lungengängig.

(Quelle: ARGE kdR e.V. newsletter, Jänner 09)
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