Baustoffe

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Was steckt drin?

Seit Ende der 70er Jahre sind die Gefahren synthetischer Chemikalien im Bauwesen in das Zentrum des Interesses gelangt. Als Antwort auf Formaldehyd, PCP und Asbest besann man sich auf natürliche, zum Teil traditionelle Baustoffe, Materialien und Konstruktionen, deren Herstellung und Entsorgung merkbar weniger ökologische Belastungen mit sich bringen.


baustoffe_2Handelsübliche Baustoffe

themen_005_2themen_005_3Trotz dieser Erfahrungen und in Folge einiger Stoffverbote im Bauwesen wie z.B. durch die Asbest-Verordnung 1990, die PCP-Verordnung 1991 oder Halogen-Verordnung (z.B. PCB) 1993 sind in handelsüblichen Baustoffen nach wie vor „Gefahrenpotentiale“ von „Sehr giftig“ über „Krebserzeugend“ und „Fortpflanzungsgefährdend“ bis zu „Erbgutverändernd“ zugelassen. Die Industrie ersetzt(e) die verbotenen Stoffe meist durch andere gesundheitsgefährliche Stoffe, die keiner gesetzlichen Regelung unterliegen oder toxikologisch zumeist schlecht untersucht waren/sind. So werden heute noch bei uns im großen Maßstab z.B. Beschichtungsprodukte hergestellt, verkauft und verarbeitet, die weit über 10 % organische Lösemittel, aromatische Inhaltsstoffe und teils auch den aromatischen Kohlenwasserstoff Xylol sowie sehr giftige und giftige Inhaltsstoffe für Wasserorganismen enthalten!

Messungen zeigen auch, dass die Luft in Räumen oft deutlich mehr belastet ist als im Freien.

Schuld daran sind in einem großen Ausmaß Baustoffe und Einrichtungen, welche gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe an die Luft abgeben.
Formaldehyd beispielsweise - von der Weltgesundheitsorganisation als krebserregend für den Menschen eingestuft - ist in vielen Farb- und Dämmstoffen, Klebern, Bodenbelägen und vor allem in verleimten Holzwerkstoffen enthalten.
Ebenso Lösemittel, welche berauschend wirken und neben Kopfschmerzen und Übelkeit auch dem ungeborenen Kind im Mutterleib schaden können. Als Ozonschicht-Killer sind Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), welche vor allem bei Spraydosen und Kälteanlagen Verwendung finden, zu Recht in Verruf geraten. Eines der stärksten Umweltgifte, mit denen sich der Mensch auch selbst umgibt, ist Polyvinylchlorid (PVC). PVC besteht zu rund 60 % aus Chlor. Schon bei der relativ energieintensiven Produktion fallen große Mengen hochgiftiger Abfälle und Abwässer an. Es kommt auch zur Freisetzung von krebserzeugendem Vinylchlorid. Dem Roh-PVC werden eine Vielzahl an bedenklichen Stoffen wie schwermetallhaltige Stabilisatoren, Chlorparaffine als sekundäre Weichmacher und Flammschutzmittel beigemischt. Die Entsorgungs-Frage wirft noch einige Probleme auf. Besonders gefährlich ist PVC aber im Falle eines Brandes. Einerseits sorgt der Stoff für eine höhere Rauchdichte, außerdem gibt er bei der Verbrennung ätzendes Chlorwasserstoff-Gas und Dioxine ab.

Von lösungsmittelhaltigen Bauchemikalien sind Handwerker und Bewohner in teilweise unterschiedlicher Form betroffen(¹):

Der Trend in Deutschland und Österreich geht von leicht- zu schwerflüchtigen Substanzen als Lösungsmittel(²). Die Industrie versucht dem Anspruch des Marktes bzw. den Kennzeichnungsauflagen des Gesetzgebers dadurch zu entkommen, dass sie „lösungsmittelfreie“ Produkte „maßgeschneidert“ herstellt. Das bedeutete vor einigen Jahren – als die definierte Grenze bei einem Siedepunkt unter 200 °C lag - dass viele Bauchemikalien (z. B. Klebstoffe) Lösungsmittel mit Siedepunkte knapp über 200 ° C enthielten. Mit der Entscheidung 2002/739/EG der Kommission wurden flüchtige organische Verbindungen mit einem Siedepunkt von höchstens 250 °C bei normalen Druckbedingungen (Standarddruck: 101,3 kPa) festgelegt. Die Industrie ist aber schon wieder einen Schritt voraus und bietet mittlerweile verstärkt „lösungsmittelfreie“ Produkte an, die Filmbildehilfsmittel, Rheologiehilfsmittel, u. ä. Lösungsmittel mit Siedepunkten „zufällig“ knapp über 250 °C anbietet.
Dieser Trend führt zu einer klaren Verlagerung der Gesundheitsbelastung durch Bauchemikalien vom Handwerker zum Wohnungsnutzer. Statt einer kurzfristigen Belastungen mit hohen Konzentrationen von leicht flüchtigen Lösemitteln (möglicherweise toxischen Lösungsmitteln für den Handwerker (wie mit den unter Krebsverdacht stehenden Aromaten Xylol und Toluol) entsteht nunmehr eine längerfristige Belastung mit niedrigeren Konzentrationen von toxikologisch zumeist schlecht untersuchten Chemikalien.


ebrÖkologische Baustoffe

Im Gegensatz zu den meisten handelsüblichen Baustoffen hat bei ökologischen Baustoffen der vorsorgliche Schutz auch Bedeutung. D.h., dass vorhersehbare Gefahren für Mensch und Umwelt, die von diesen Produkten über alle Phasen des Lebenszyklussees ausgehen, vom Anbau/Abbau und Herstellung über Verarbeitung und Handel bis Nutzung und Wiederverwertung/Entsorgung vermieden werden. Weiters orientiert sich die Ökologie dieser Baustoffe am Vermeidungs- und Minimierungsprinzip sowie am Nachhaltigkeitsprinzip(³) .
Anders ausgedrückt sind wichtige Zielsetzungen bei ökologischen Baustoffen das VERMEIDEN von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen und die Minimierung sowie das Schließen von STOFF- und ENERGIEKREISLÄUFEN. Der ideale ökologische Baustoff ist nach seinem Gebrauch in seiner ursprünglichen Eigenschaft wieder verwendbar, umweltfreundlich und gesundheitlich unbedenklich.
Was das in Bezug auf Baustoffe bedeutet, beschreibt der Ökoleitfaden:Bau anhand seiner Leitprinzipien wie folgt:

Merkmale ökologischer Baustoffe

Der Ökoleitfaden:Bau, weiterentwickelt zum umfassenderen Service "ÖkoBeschaffungsService", (Hrsg. Umweltverband Vorarlberg) beschreibt ökologische Merkmale unter Berücksichtigung der gesetzlichen Standards. Hierfür gelten folgende Leitprinzipien:

Fördern von
    • Baustoffe aus erneuerbaren Rohstoffen: Ressourcenschonung, Verringerung des Treibhauseffekts;
    • Baustoffe aus Recyclingmaterialien: Ressourcenschonung, Abfallvermeidung;
    • Regionale Rohstoffe und Produkte: Vermeidung von Emissionen
    • Materialien, die einfach und hochwertig verwertbar sind: Ressourcenschonung, Abfallvermeidung;
    • einfache Konstruktionen mit möglichst geringer Materialienvielfalt: Ressourcenschonung, Abfallvermeidung;
    • Produkten, die mit geringem Störfallrisiko hergestellt werden: Risikominimierung;
    • Produkte, die mit geringem Aufwand an Energie und Infrastruktur hergestellt werden: Ressourcenschonung, Abfallvermeidung;
    • Langlebige Produkte: Alle Merkmale
    • Der Einsatz von Recycling- und erneuerbaren Baustoffen unter Einhaltung aller technischen Anforderungen sowie von örtlichen Materialien bzw. Materialien mit geringem Transportaufwand mit guter Vertrautheit bei einheimischen Handwerkern ist zu forcieren. Es ist wünschenswert, bei der Auswahl von Baustoffen bzw. Konstruktionen auf volldeklarierte oder zertifizierte Produkte zurückzugreifen. Diese Maßnahmen zielen neben der Minimierung ökologischer Lasten auch auf die Reduktion der Belastung der Innenraumluft und gesundheitsgefährdender Schadstoffe in Baustoffen ab:


Verzicht und Vermeiden von

Emissionen aus Baustoffen
Bei der Innenausstattung ist auf die Auswahl emissionsarmer Baustoffe und Materialien großer Wert zu legen; insbesondere bei größeren Flächen wie Fußbodenbelägen, Oberflächenbeschichtungen, Umfassungswänden und Decken sowie Möbeln.

KMR (kanzerogene, mutagene, reproduktionstoxische) und schwermetallhaltige – Produkte
Einsatzstoffe in Zubereitungen, die als kanzerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch nach der EU-Richtlinie 67/548/EWG eingestuft sind sowie Schwermetalle sind generell nicht zu verwenden und nur in Ausnahmefällen in geringsten Mengen zulässig.

Aromatische Kohlenwasserstoffe
Als aromatische Kohlenwasserstoffe bezeichnet man die Abkömmlinge von Benzol. Aromaten wie Toluol, Ethylbenzol oder Xylole werden hauptsächlich in Nitro- und Kunstharzlacken als Verdünner eingesetzt. Auch bestimmte Dispersionskleber für Bodenbeläge können aromatische Lösemittel enthalten. Aromaten werden als besonders gesundheitsgefährdende flüchtige organische Verbindungen (VOC) eingeschätzt. Daher sind grundlegend Zubereitungen mit aromatischen Kohlenwasserstoffen nicht zu verwenden und nur in Ausnahmefällen in geringsten Mengen zulässig.

Alkylphenolethoxylaten (APEO)
Von der Produktionsmenge her wichtigste Vertreter der APEO sind die Nonylphenolethoxylate (NPEO). Bei den Nonylphenolethoxylaten ist besonders problematisch der in der Umwelt stattfindende Abbau zu den gewässergiftigen und nur sehr schwer abbaubaren Nonylphenol-Verbindungen. Nonylphenol (NP) besitzt eine hohe aquatische Toxizität (R50/53), eine östrogene Wirkung und hohe Bioakkumulationsfähigkeit. Daher dürfen den Produkten keine Nonylphenolethoxylate (NPEO) zugegeben werden. Wichtige Einsatzgebiete im Baubereich sind als Zusatzstoff in den Bereichen Lacke/Farben, Metallbehandlung, Kunststoffe (Emulsionspolymerisation), Luftporenbildner in Beton oder Bauchemie.

PVC- und halogenhaltige Produkte
PVC- und halogenhaltige Produkte sind sofern entsprechende PVC-freie Produkte am freien Markt erhältlich sind, nicht zu verwenden. Verpackungen von Waren müssen aus PVC- und halogenfreien Materialien bestehen.

Klimaschädliche Substanzen
Die Verbotsbestimmungen für klimaschädliche Substanzen (HFCKW, HFKW, FKW und SF6) der so genannten „HFCKW-HFKW-FKW-SF6 Verordnung“ (BGBl. II Nr. 447/2002) sind umzusetzen. So sind etwa HFKW-haltige PU-Montageschäume seit 01.01.2006 ausnahmslos verboten. Darüber hinaus ist der Einsatz von HFKW in allen Schaumstoffen unzulässig. Es betrifft dies v. a. folgende Produktgruppen:

 o XPS-Dämmplatten (insbes. über 8 cm Dicke)
 o PU-Montageschäume, PU-Reiniger, Markierungssprays und ähnliche Produkte
    in Druckgasverpackungen
 o PUR/PIR-Dämmstoffe (v.a. aus recycliertem PUR/PIR)

In allen anderen Anwendungen, etwa als Kältemittel, sollte der Einsatz von HFKW, sofern entsprechende HFKW- und FKW-freie Produkte / Technologien am freien Markt erhältlich sind, vermieden, sonst jedenfalls minimiert werden.

Tropenholz
Grundlegend sollten heimische und regionale Hölzer verwendet werden. Ist dennoch der Einsatz von Tropenholz geplant, müssen diese aus nachhaltiger Produktion stammen. Es ist durch CoC-Zertifikat  zu bestätigen, dass es sich um Tropenhölzer aus nachhaltiger Produktion gemäß FSC-Kriterien  handelt.

Formaldehyd aus Holzwerkstoffen
Formaldehyd wird von der WHO als krebserregende Substanz eingestuft. Die Vermeidung von Formaldehyd ist daher von großer Bedeutung und formaldehydfreie oder -arme Materialien sind vorzuziehen wie z.B. Massivholzwerkstoffe oder Ein- oder Dreischichtmassivholzplatten. Bei nicht innenraumluftrelevanten Holzwerkstoffen sind auch formaldehydemittierende Holzwerkstoffe des „E1“ –Emissionsstandards (0,1 ppm) zulässig. Werden Produkte, die formaldehydhältiges Bindemittel enthalten, raumseitig verlegt und nicht durch eine luftdichte Schicht von der Raumluft abgeschlossen, sind formaldehydemissionsarme Holzwerkstoffe mit einer Konzentration an Formaldehyd kleiner 0,05 ppm, bei hohen Raumbeladungen mit Holzwerkstoffen (Boden, Wände und Decke) kleiner 0,02 ppm, einzusetzen.

Bauchemikalien
Beim Einsatz von Bauchemikalien sind auf verschiedenartige Schadstoffe wie organische Lösungsmittel, Allergene, Pestizide (Biozide), Flammschutzmittel, Weichmacher (z.B. Phthalate), Formaldehyd, Isocyanate usw. zu verzichten oder weitestgehend zu vermeiden.
Bei der Auswahl von Verlegewerkstoffen (Klebstoffe etc.) und Oberflächenbeschichtungen (Anstriche auf Metall, Holz, Beton) ist auf emissionsarme und lösungsmittelfreie/ wasserverdünnbare oder projektbedingt lösungsmittelarme Produkte zurückzugreifen. Es sind biozid- und weichmacherfreie Produkte zu verwenden.
Wandfarben und Innenputze müssen frei von Lösungsmitteln, halogenierten Bioziden und Weichemachern sein.

Boden- und Parkettlegerarbeiten
Verlegewerkstoffe (Grundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen, Estrichwerkstoffe, Klebstoffe, Klebemörtel, Flächendichtstoffe, Unterlagen u.ä.) müssen den Emissionsstandard „sehr emissionsarm“ (EC1) des international etablierten Codierungssystems EMICODE  oder einen gleichwertigen Nachweis (z.B. TÜV „emissionsarm“) erfüllen.

Wandfarben, Lacke, Lasuren, Holzversiegelungen
Wandfarben, Lacke, Lasuren, Holzversiegelungen müssen frei von Azofarbstoffen sein, die krebserzeugende Amine abspalten. Die aromatischen Amine können durch die Haut in den Körper aufgenommen werden. In Textil- und Ledererzeugnissen, die mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle direkt und längere Zeit in Kontakt kommen können, ist der Einsatz von Azofarbstoffen, die krebserzeugende Amine freisetzen können, gem. EU-Richtlinie 76/769/EWG bereits verboten. Trotz eines möglichen intensiven Hautkontakts ist der Einsatz solcher Azo-Farbstoffe bei Wandfarben auf EU-Ebene nicht verboten.

Putze
Für Putze sind gesundheitsverträgliche anorganischer Pigmente zu verwenden. Es dürfen ausschließlich Pigmente aus Eisenoxiden oder anorganischen Substanzen mit vergleichbarer oder geringerer Toxizität zugegeben werden. Titandioxid muss der EU-RL 92/112/EWG entsprechen.

Bitumenvoranstriche und bituminöse Spachtelmassen
Als Bitumenvoranstriche und bituminöse Spachtelmassen sollten ausschließlich kaltverarbeitbare Produkte auf Emulsionsbasis und nach GISCODE als BBP10 eingestufte Produkte verwendet werden. Bitumenlösungen und heiß zu verarbeitende Bitumenprodukte sind im Regelfall ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind nur Bautätigkeiten, die auf Grund winterlicher Außentemperaturen mit lösungsmittelhaltigen Produkten durchgeführt werden müssen. In diesem Fall ist Heißbitumen oder eine Bitumenlösung mit GISCODE Einstufung BBP20 zulässig.

Weitere Informationen

zum Thema hier als PDF-Donwload:
(download >>) Dilemma Biozide und Brandschutzmittel
(download >>)  Ökologische Bauprodukte (zertifizierte Bauprodukte, Produktbewertungen)
(download >>) Mögliche Raumluftprobleme durch Naturbaustoffe

Quellen:

(¹) DI Dr. Thomas Belazzi, Leitfaden zur Lösungsmittelreduktion im Hochbau, Masterthesis an der Donau-Universität Krems; Krems 2002.

(²) Die geltende Definition des Wortes „Lösungsmittel“ beschränkt sich auf Stoffe mit einem Siedepunkt unter 250 ° C. Das heißt, alles was darüber siedet, ist legistisch kein Lösungsmittel mehr, auch wenn es aus chemischer Sicht im Produkt genau diese Funktion erfüllt.

(³) „Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ – Weltkommission für Umwelt und Entwicklung („Brundtland-Kommission“) 1987.


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