Verlagerung der Verantwortlichkeit auf private Ebene.
Der Bauherr ist verpflichtet, bautechnische Nachweise für das Gebäude bzw. die bauliche Anlage zu führen. Das bedeutet, dass der Bauherr auch verlässliche Aussagen zu den Eigenschaften der Bauprodukte machen muss. Der Bauherren muss den Planer, das Bauunternehmen oder den Hersteller auffordern bzw. vertraglich verpflichten, die benötigten Angaben ergänzend zur Leistungserklärung „freiwillig“ zur Verfügung zu stellen (Herstellererklärung).
Fazit: Schutzlücke Innenraumhygiene und andere Sicherheitsaspekte.
(Quelle: www.sentinel-haus.eu - News; April. 2017, EuGH Infobroschüre)